Das Risikoprofil des Beschuldigten ergebe sich vorwiegend aus den psychischen Störungselementen (persönlichkeitsbedingte Entwicklungsstörung, vermutete eigenständige sexuelle Störung, Störung durch psychotrope Substanzen). Die Lebensumstände, insbesondere die deutlich erschwerte Integration und Eigenständigkeit, würden ebenfalls eine bedeutende Rolle spielen und seien im Bedingungsgefüge der Delikte nicht zu unterschätzen (pag. 456). Es erscheine eine Massnahme unter (zunächst) strukturierten und kontrollierten äusseren Bedingungen, aber auch mit gezielten therapeutischen, ausbildungstechnischen und ergänzenden Angeboten als zweckmässig und indiziert. Eine stationäre