Inhaltlich solle zunächst eine vertiefende Diagnostik und Beurteilung des deliktrelevanten Störungsprofils stattfinden und übergreifend regelmässige psychotherapeutische Interventionen, die sich auf die problematischen individuellen Eigenschaften und Verhaltensweisen fokussieren würden, darunter auch auf das sexuelle Erleben und Verhalten sowie auf die Suchtproblematik und Abstinenzbereitschaft. Es gehe primär um die Entwicklung einer verbesserten Selbstkontrolle und um alternative (legale) Strategien der Bedürfnisbefriedigung und Selbstwertregulation.