Auch wenn die Behandlung des Beschuldigten aufgrund der Vorgeschichte erschwert und zeitlich aufwendig erscheine, gebe es für die festgestellten Störungskomponenten legalprognostisch wirksame Behandlungsmöglichkeiten zwecks Absenkung der Rückfallrisiken. Inhaltlich solle zunächst eine vertiefende Diagnostik und Beurteilung des deliktrelevanten Störungsprofils stattfinden und übergreifend regelmässige psychotherapeutische Interventionen, die sich auf die problematischen individuellen Eigenschaften und Verhaltensweisen fokussieren würden, darunter auch auf das sexuelle Erleben und Verhalten sowie auf die Suchtproblematik und Abstinenzbereitschaft.