Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 18.12.2013 wurde der Beschuldigte erneut wegen Vermögensdelikte, Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie einer Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt. Er wurde zu gemeinnütziger Arbeit von 720 und 44 Stunden verurteilt (pag. 1155 ff.). Bei diesen Urteilen handelt es sich um nicht einschlägige Vorstrafen. Eine davon betrifft eine Jugendstrafe. Der Beschuldigte delinquierte allerdings in nur wenigen Jahren wiederholt und teilweise erheblich. Die Kammer erachtet daher eine Erhöhung der Strafe von 4 Monaten als angezeigt.