Mit Urteil des Kantonalen Jugendgerichts vom 22.5.2012 wurde er wegen Gewalt- und Vermögensdelikten, Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz und einer Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einem Freiheitsentzug von 45 Tagen, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von 18 Monaten, sowie zu einer offenen Unterbringung verurteilt. Die Massnahme wurde am 25.3.2013 aufgehoben und der bedingte Vollzug der Strafe am 18.12.2013 widerrufen. Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 18.12.2013 wurde der Beschuldigte erneut wegen Vermögensdelikte, Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie einer Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt.