Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten geben zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass. Sie haben sich seit Ergehen des erstinstanzlichen Urteils nicht verändert, zumal sich der Beschuldigte im vorzeitigen Massnahmenvollzug befindet. Die persönlichen Verhältnisse wirken sich neutral aus. Der Beschuldigte ist zweifach vorbestraft. Mit Urteil des Kantonalen Jugendgerichts vom 22.5.2012 wurde er wegen Gewalt- und Vermögensdelikten, Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz und einer Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einem Freiheitsentzug von 45 Tagen, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von 18 Monaten, sowie zu einer offenen Unterbringung verurteilt.