Das leichte bis mittelschwere Tatverschulden wird aufgrund der verminderten Schuldfähigkeit zu einem leichten Verschulden. Die Kammer erachtet eine Reduktion der Strafe um 5 Monate auf 15 Monate als angemessen. 16.2.3 Asperation Aufgrund des engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhangs bzw. der natürlichen Handlungseinheit zwischen der Schändung und der sexuellen Handlungen mit Kindern erachtet die Kammer einen Asperationsfaktor von lediglich 50% für sachgerecht. Es sind mithin 7.5 Monate zur Einsatzstrafe von 30 Monaten hinzuzurechnen. Daraus resultiert eine Strafe von insgesamt 37.5 Monaten. 16.3 Täterkomponenten