aStGB noch sehr jung. Der Beschuldigte ist der Halbbruder von C.________ und der Vorfall geschah bei ihr zu Hause. Es handelte sich jedoch um einen einmaligen Vorfall von relativ kurzer Dauer, bei welchem der Beschuldigte keine Gewalt anwandte. Der Beschuldigte ging zudem nicht geplant vor, sondern nutzte eine sich ihm gebotene Gelegenheit aus. Gestützt auf das Gesagte ist das Verschulden an der Grenze vom leichten zum mittelschweren Bereich anzusiedeln. Die Kammer erachtet innerhalb des Rahmens von 5 Jahren eine Strafe von 20 Monaten als verschuldensangemessen. 16.2.2 Subjektive Tatkomponente (subjektive Tatschwere)