Der Beschuldigte nutzte die Wehrlosigkeit von C.________ und E.________ aus, was allerdings aufgrund der Erfüllung des Tatbestands aufgrund des jungen Alters der beiden Mädchen tatbestandsimmanent ist. Der Beschuldigte war nicht nur aktiv, sondern liess sich von beiden Mädchen seinen Penis lecken. In Bezug auf C.________ war er ferner eine vertraute Person (Halbbruder). Entgegen den Behauptungen der Verteidigung ist das Ausnützung der Vertrautheit nicht tatbestandsimmanent, sondern wirkt sich verschuldenserhöhend aus. Die Tat geschah ferner bei C.________ zu Hause, in einer Umgebung, die ihr Schutz hätte bieten sollen.