32 seinen Penis leckten, der Beschuldigte daraufhin die beiden Mädchen am Arschloch leckte und er abschliessend – wiederum zuerst bei C.________, dann bei E.________ und sodann erneut bei C.________ – versuchte, anal oder vaginal mit seinem Penis einzudringen. Durch dieses Vorgehen hat der Beschuldigte klarerweise sexuelle Handlungen mit Kindern vorgenommen. Der objektive Tatbestand von Art. 187 Ziff. 1 StGB ist vorliegend somit erfüllt.