31 der Aussage von C.________ noch jener von Q.________ entnommen werden. Auch O.________ wusste nicht, ob Q.________ bei C.________ Blut gesehen hatte. Sie habe nur von einer Rötung erzählt. Folglich beschrieb einzig E.________, bei C.________ Blut gesehen zu haben. Ihre Aussagen sind diesbezüglich jedoch zu unklar, als dass alleine darauf abgestellt werden könnte. Demgegenüber erachtet die Kammer es als erstellt, dass C.________ aufgrund der versuchten Penetration Schmerzen hatte.