und E.________ kann jedoch nicht mit letzter Bestimmtheit ermittelt werden, welche der Körperöffnungen der Beschuldigte effektiv zu penetrieren versucht hatte. Dies kann vorliegend mit Blick auf die rechtliche Würdigung jedoch offen gelassen werden. Anders als die Vorinstanz erachtet es die Kammer als nicht erstellt, dass der Vorfall bei C.________ zu einer Blutung führte. Der Beschuldigte bestritt vehement, Blut bei C.________ festgestellt zu haben. Entsprechendes konnte denn auch weder