30 Sie versuchte offenbar, ihren Sohn vor den schwerwiegenden Vorwürfen zu bewahren. In Anbetracht dieser Tatsache ist erklärbar, warum Q.________ vor den Strafverfolgungsbehörden nicht sämtliche Details ihrer Beobachtungen kundtat. Dennoch nahm sie ihren Sohn auch nicht gänzlich in Schutz und deutete zumindest einen Verdacht auf sexuelle Handlungen an. Sie erklärte auch, sie denke, ihr Sohn brauche Hilfe (pag. 219, Z. 215).