Die beschriebene Situation war jedoch für Q.________ offensichtlich beunruhigend. Insbesondere ihre Erklärung, ihr Sohn dürfe nicht alleine mit ihrer Tochter sein, weil er ein Junge und sie in Mädchen sei und es in seinem Kopf nicht ganz gut sei (pag. 216, Z. 54 f.), ist bezeichnend. Sie habe ferner bei ihrer Tochter nachgeschaut, ob alles normal gewesen sei. Sie habe zwischen die Beine geschaut und nichts Spezielles festgestellt (pag. 216, Z. 57 f.). Wäre Q.________ wirklich von einem harmlosen Vorfall im Zimmer ausgegangen, wäre ein Blick zwischen die Beine von C.________ nicht notwendig gewesen. Q.________ beliess es gemäss eigenen Angaben nicht bei einer Kontrolle von C.__