29 A.________ stop» – sie habe durch das Schlüsselloch geschaut, C.________ sei dort gelegen und der Beschuldigte habe ihr nichts getan (pag. 219, Z. 208 f.). Ihr Sohn habe Boxershorts getragen (pag. 219, Z. 211) und bei C.________ habe sie kein Blut festgestellt (pag. 220, Z. 246). Zwar erwähnte Q.________ bei dieser Einvernahme keine sexuelle Handlung zwischen ihrem Sohn und C.________. Die beschriebene Situation war jedoch für Q.________ offensichtlich beunruhigend.