_ waren jedoch konstant und stimmig. Er war zudem in der Lage, nachvollziehbar und anschaulich das Verhalten seiner Tochter seit dem fraglichen Vorfall zu schildern: Sie ärgere sich nun schnell, werde nervös und wolle von der Sache nichts mehr erzählen. Sie stehe Mitten in der Nacht auf und komme zu ihnen ins Schlafzimmer. Sie sei auch in der Schule schlechter geworden. Seit einem Monat besuche sie zudem eine Psychotherapie (pag. 781, Z. 16 ff.). Entgegen den Behauptungen der Verteidigung sprach G.________ auch gegenüber der Vorinstanz von Blut, das E.________ bei C.________ gesehen habe. Weitergehende Darstellungen habe er von E.________ nicht erfahren – insbesondere habe E._____