_ habe den Beschuldigten daraufhin gefragt, ob er das mit C.________ bereits oft gemacht habe. Er habe geantwortet, C.________ sei zu ihm gekommen und er wisse nicht, warum er das gemacht habe. Der Beschuldigte sei daraufhin weggerannt. Er sei heute (am 13.2.2017) wieder zu Q.________ zurückgekehrt und habe sich entschuldigt, weshalb Q.________ ihm verziehen habe (pag. 227, Z. 37 ff.). Gemäss Verbal im Einvernahmeprotokoll habe man auf der Sprachnachricht vom 5.2.2017, die O.________ der Polizei vorgespielt habe, gehört, wie Q.________ C.________ gefragt habe, was «er» beim Popo gemacht habe. C.________ habe darauf geantwortet, es sei nicht beim Popo, sondern beim Pipi gewesen (pag.