Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass alleine den Aussagen von C.________ und E.________ weder ein konkreter Handlungsablauf noch genaue Schilderungen sexueller Handlungen entnommen werden können. Die Aussagen der beiden kindlichen Opfer stützen jedoch das anfängliche Geständnis des Beschuldigten. Die fragmentarischen Schilderungen von C.________ und E.________ können zusammen mit dem Geständnis des Beschuldigten in einen stimmigen Gesamtablauf zusammengefügt werden.