Ein Kind in diesem Alter ist kaum in der Lage, einen Handlungsablauf von Anfang bis Ende in einer sinnvollen Reihenfolge zu schildern. Vielmehr werden üblicherweise einzelne Fragmente der Erinnerungen beschrieben. Trotzdem sind ihre Aussagen nachvollziehbar. E.________ untermauerte ihre Äusserungen mit stimmiger Gestik und Mimik, machte Geräusche und mimte das verärgerte Verhalten der Mutter des Beschuldigten – das auch vom Beschuldigten selbst umschrieben worden war – nach. Auch das Ende des Vorfalls stimmt bei den Darstellungen von E.________ mit jenen des Beschuldigten überein. Sie hätten die Mutter von C.________ gerufen. Diese sei dann ins Zimmer gekommen.