_ jedoch nicht entnehmen. Ihre fragmentarischen Schilderungen lassen sich jedoch mit dem Geständnis des Beschuldigten in Einklang bringen. Insbesondere die Aussage «Pipi pain» stimmt in Sinn und Wortlaut im Wesentlichen mit jenen des Beschuldigten überein. E.________ wurde während rund 53 Minuten videobefragt (pag. 174 ff.; Datenträger pag. 173). Zu Beginn der Befragung führte sie ein längeres Gespräch mit der befragenden Polizistin über ihre Familie und den Kindergarten. E.________ war sprachlich durchaus in der Lage, die Fragen zu verstehen. Entgegen den Behauptungen der Verteidigung ist auch keine offensichtliche kognitive Retardierung bei E.________ erkennbar.