C.________ ist teilweise kaum zu verstehen. C.________ konnte ihre Schmerzen allerdings differenziert schildern. Betreffend A.________ zeigte sie für «aua» zwischen ihre Beine. Bei den durch ihre Mutter zugefügten Schmerzen zeigte sie auf ihren linken Arm bzw. auf ihr Gesicht. Sie war folglich in der Lage, mit ihren mit Gestik kombinierten Aussagen den Ort der Schmerzen zu bezeichnen. Ihren Aussagen kann folglich entnommen werden, dass ihr der Beschuldigte zwischen den Beinen Schmerzen bereitete. Einen konkreten Handlungsablauf oder konkrete sexuelle Handlungen lassen sich der Befragung von C.________ jedoch nicht entnehmen.