Der Beschuldigte erklärte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 1.2.2019 jedoch, er sei bei seiner ersten Einvernahme gereizt gewesen. Der Polizist habe ihn ausgefragt, immer die gleichen Fragen gestellt und Druck ausgeübt. Am Schluss habe er bei zwei Fragen «oder so» gesagt, er wolle sie nicht beantworten, der Polizist solle «es so nehmen», wie er wolle (pag. 1185, Z. 24 ff., pag. 1185, Z. 33 ff.). Der Beschuldigte behauptete folglich erstmals, die Aussagen würden nicht von ihm stammen, sondern seien falsch protokolliert bzw. ihm so vorgehalten worden (pag. 1185, Z. 45). Er habe dies weder so gesagt noch habe er es bestätigt.