Auch dieser Widerspruch lässt sich nicht plausibel erklären. Zudem sprach der Beschuldigte nur davon, er habe selbst duschen wollen. Ein angebliches Duschen von C.________ erwähnte er jedoch nicht. Erst auf Vorhalt seiner früheren Aussagen erklärte der Beschuldigte, seine Mutter habe gewollt, dass er C.________ dusche. Aber er habe das abgelehnt (pag. 1184, Z. 45). Den Grund für das angeblich falsche Geständnis schilderte der Beschuldigte ebenfalls nicht gleichbleibend. Während er gegenüber Dr. med. S.___