Während der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 21.2.2018 behauptete der Beschuldigte, es sei nichts vorgefallen und die Anschuldigungen würden nicht stimmen (pag. 783, Z. 31 ff.; pag. 784, Z. 8 ff.). Es sei eine ganz andere Geschichte gewesen. Er habe seine Schwester C.________ waschen wollen, weil seine Mutter