Als Grund für seine früheren Falschaussagen habe der Beschuldigte erklärt, er neige «zur Selbstzerstörung» Er sei während den Befragungen «sehr durcheinander» gewesen und habe sich unverstanden gefühlt (pag. 404 f.). In den folgenden Einvernahmen anlässlich der erst- und oberinstanzlichen Hauptverhandlungen blieb der Beschuldigte dabei, die sexuellen Handlungen nicht begangen zu haben. Was genau geschehen sei sowie die Gründe für das angeblich falsche Geständnis schilderte der Beschuldigte jedoch widersprüchlich: Während der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 21.2.2018 behauptete der Beschuldigte, es sei nichts vorgefallen und die Anschuldigungen würden nicht stimmen (pag.