Dies tat er allerdings nicht. Erst rund sechs Monate später wurde der Beschuldigte durch Dr. med. S.________ forensisch-psychiatrisch begutachtet. Die Explorationsgespräche fanden am 4.8.2017, 14.8.2017, 17.8.2017 und am 25.8.2017 statt (vgl. pag. 344). Gegenüber Dr. med. S.________ habe der Beschuldigte ausgeführt, er habe die sexuellen Handlungen nicht begangen. Am fraglichen Tag habe er mit C.________ und E.________ gespielt und es sei zu körperlichem Kontakt gekommen (pag. 403). Er habe C.________ auf Wunsch seiner Mutter in die Dusche gebracht und ausgezogen. Er habe sie aber nicht selber duschen wollen und daher habe sich seine Mutter aufgeregt.