21 blieb dabei, den Finger nicht in C.________ eingeführt zu habe. Auf die Frage, ob er versucht habe, in die beiden Mädchen einzudringen, führte der Beschuldigte nur vage aus, er habe diesen Gedanken gehabt und er habe es schon gewollt bzw. eigentlich auch nicht gewollt. Zwar waren die Aussagen des Beschuldigten in dieser Einvernahme weniger deutlich als in den Befragungen zuvor. Allerdings bestritt er seine früheren Aussagen nicht, sondern bestätigte diese im Wesentlichen.