20 Dieses – aus freien Stücken erfolgte – Schreiben des Beschuldigten vom 18.2.2017 steht im Einklang mit seinem Geständnis. Am 7.3.2017 erfolgte eine erneute polizeiliche Befragung des Beschuldigten. Dabei wurde ihm vorgehalten, er habe sich bisher bloss zögerlich und verhalten zum vorgeworfenen Delikt geäussert und er wurde aufgefordert, den Vorfall chronologisch und detailliert wiederzugeben (pag. 201, Z. 31 ff.). Daraufhin schilderte der Beschuldigte in freier Rede, flüssig und detailliert, wie er zu seiner Mutter nach Hause gekommen und die beiden Mädchen am Spielen gewesen seien. Er beschrieb sein