Dies gilt umso mehr, als der Beschuldigte gleichentags in seiner Zelle einen Brief verfasste. In diesem Brief erklärte der Beschuldigte, er könne sich aufgrund seiner schwierigen Kindheit nicht beherrschen. Das müsse er lernen. Er wolle sich zur Strafe schriftlich äussern. Dabei erklärte er u.a.: «Was in K.________ passiert ist war etwas was ich mir selbst nicht erklären kann ich versuchte mit ein paar kleinen Mädchen mich zu amüsieren was […]