Seine Aussagen waren weder wirr noch unbeständig. Dem Beschuldigten war ferner bewusst, was ihm drohte. So betonte er selbst gegen Ende der Einvernahme, er wolle in den Knast und keine Fragen mehr beantworten (pag. 185, Z. 214 f.). Der Beschuldigte war auch nicht das erste Mal in einer solchen Situation. Er hatte bereits zwei Mal mit den Strafverfolgungsbehörden zu tun und hatte sich auch bereits im Gefängnis befunden (pag. 1155 ff.). Des Weiteren war er gemäss seinen eigenen Angaben bereits am Vorabend, um ca. 18.00 Uhr – mithin rund 15 Stunden zuvor – durch seine Mutter informiert worden, dass er allenfalls von der Polizei befragt werde (pag. 183, Z. 145 ff).