185, Z. 214 ff.). Es ist auch eine gewisse Sprunghaftigkeit der Aussagen erkennbar, indem die Schilderungen erst nachträglich noch ergänzt wurden, mit dem Detail, er habe den Anus der Mädchen abgeleckt. Der Beschuldigte war in der Lage, das Geschehene in eine logische Raum-Zeit-Verknüpfung einzuordnen. Seine Erzählungen wirken nicht wie auswendig gelernt, sondern er ergänzte und präzisierte das Vorgefallene wiederholt. Er schilderte auch Interaktionen zwischen ihm und den Mädchen. Ent-