_ keine Verletzungen im Genital- und/oder Analbereich festgestellt werden. Entgegen den Behauptungen der Verteidigung können aufgrund fehlender Verletzungen sexuelle Handlungen jedoch nicht ausgeschlossen werden. Wie die Fachpersonen des Inselspitals und Dr. med. R.________ festhielten, schliessen die unauffälligen Befunde einen sexuellen Missbrauch keineswegs aus. Ein sexueller Übergriff muss einerseits nicht zwingend Spuren hinterlassen. Andererseits heilen Verletzungen im Intimbereich rasch. Die gynäkologischen Untersuchungen von C.________ und E.________ fanden denn auch erst mehrere Tage nach dem letztmöglichen Deliktszeitpunkt statt.