1187, Z. 40). Er wisse nicht, warum er trotzdem eine therapeutische Behandlung gewünscht habe (pag. 1187, Z. 43). Des Weiteren erklärte der Beschuldigte auf Vorhalt der Aussagen seiner Mutter (sie wolle nicht, dass er alleine mit C.________ sei, weil sie ein Mädchen und er ein Knabe sei und es in seinem Kopf nicht gut gehe), er wisse nicht, warum seine Mutter das gesagt habe (pag. 1188, Z. 21 ff., pag. 1188, Z. 29 ff.).