Bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme sei seine Anwältin dabei gewesen. Sie habe ihm mehrmals gesagt, er solle es «so sagen», sonst werde er noch länger in Haft bleiben. Es habe ein Blatt gegeben. Sie hätten ihm die Tatvorwürfe vorgelesen. Er habe gesagt, so sei es nicht gewesen, es sei nichts passiert. Es sei stressig und er sei gereizt gewesen. Seine Anwältin habe ihm gesagt, er solle sagen, es sei so wie auf dem Blatt gewesen (pag. 1186, Z. 22 ff., pag. 1186, Z. 27 ff.). Den Brief vom 18.2.2017 habe er nur geschrieben, damit er entlassen werde (pag. 1186, Z. 39 ff.).