12 7. Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet die ihm vorgeworfenen sexuellen Handlungen oberinstanzlich vollumfänglich. Einzig nicht bestritten ist, dass der Beschuldigte zu einem unbekannten Zeitpunkt mit C.________ und E.________ alleine in einem Zimmer der Wohnung seiner Mutter gewesen sei. Der Beschuldigte bestritt oberinstanzlich jedoch, bei dieser Situation nackt gewesen zu sein. Es sei nicht zu den in der Anklageschrift umschriebenen sexuellen Handlungen gekommen.