6. Vorwurf gemäss Anklageschrift und vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung Dem Beschuldigten wird in der Anklageschrift vom 6.11.2017 unter Ziff. I.1 vorgeworfen, sich der sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 aStGB) in Handlungseinheit mit Schändung (Art. 191 aStGB) schuldig gemacht zu haben (pag. 567 ff.). Als Sachverhalt wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe sich an einem Nachmittag zwischen dem 21.1.2017 (vgl. pag. 775) und dem 5.2.2017 im ersten Stock der Wohnung an der P.________strasse in K.________ zusammen mit seiner Halbschwester C.________, geb. _____