7 III. Zivilansprüche der Privatklägerin C.________: 1. Der Beschuldigte sei zu verurteilen, der Privatklägerin C.________ eine Genugtuung von Fr. 15'000.-- zuzüglich Zins zu 5% seit 5. Februar 2017 zu bezahlen. 2. Soweit die Schadenersatzforderung betreffend sei die Zivilklage der Privatklägerin C.________ auf den Zivilweg zu verweisen. 3. Ohne Ausscheidung von Kosten und Entschädigungen. Rechtsanwältin F.________ stellte für E.________ folgende Anträge (pag. 1198).