1. Die Zustimmung zur Löschung des DNA-Profils sowie der biometrischen Daten seien nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu erteilen. 2. Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei gemäss eingereichter Kostennote festzusetzen. 3. Die erforderlichen weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen. 6 Generalstaatsanwalt M.________ stellte demgegenüber folgende Anträge (pag. 1193 f.).