I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura - Seeland vom 22. Februar 2018 hinsichtlich Ziff. I. in Rechtskraft erwachsen ist. II. Es sei Herr A.________ vgt. schuldig zu erklären: der sexuellen Handlungen mit Kindern in Handlungseinheit mit Schändung, begangen in K.________ zwischen dem 21.01.2017 und dem 05.02.2017 zum Nachteil von C.________ und E.________, und in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu verurteilen: