unter Auferlegung der Verfahrenskosten der ersten und oberen Instanz an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung für die Verteidigungskosten gemäss Kostennoten der amtlichen Verteidigung sowie einer persönlichen Entschädigung für Herrn A.________ in richterlich zu bestimmender Höhe für die ausgestandene Haft (715 Tage). III. Die Zivilklagen von C.________ und E.________ seien abzuweisen.