A. I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura - Seeland vom 22. Februar 2018 hinsichtlich Ziff. I. in Rechtskraft erwachsen ist. II. Herr A.________ vgt. sei freizusprechen: von der Anschuldigung sexuellen Handlungen mit Kindern in Handlungseinheit mit Schändung, angeblich begangen in K.________ zwischen dem 21.01.2017 und dem 05.02.2017 zum Nachteil von C.________ und E.________;