und E.________ wurden zu den Akten erkannt (pag. 1218 f.). Von Amtes wegen wurden zudem der aktuelle Strafregisterauszug, datierend vom 14.1.2019 (pag. 1155 ff.), sowie der Führungsbericht, datierend vom 11.1.2019 (pag. 1152 f.), eingeholt sowie die der Kammer zugestellten Akten der Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD; pag. 1006 f.; pag. 1040 f.; pag. 1123; pag. 1130 ff.) und die Disziplinarverfügung des Regionalgefängnisses Burgdorf vom 6.8.2018 zu den Akten erkannt (pag. 1030 ff.; pag. 1033 f.). Des Weiteren wurden Rechtsanwältin D.________, Rechtsanwältin F.________ sowie Generalstaatsanwalt M.______