4 Rechtsanwältin F.________ stellte mit Eingabe vom 31.1.2019 den Antrag, die Öffentlichkeit sei anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 1.2.2019 vollständig auszuschliessen. Eventualiter sei die Öffentlichkeit mit Ausnahme akkreditierter Medienvertreter auszuschliessen (pag. 1160 ff.). Die oberinstanzliche Hauptverhandlung fand am 1.2.2019 und am 14.2.2019 statt. Zu Beginn der Hauptverhandlung wurde das Gesuch von Rechtsanwältin F._______