Am 1.11.2018 reichte Rechtsanwalt B.________ sodann ein Haftentlassungsgesuch für den Beschuldigten ein (pag. 1109 ff.). Dieses wurde nach Durchführungen des Schriftenwechsels mit Entscheid vom 21.11.2018 abgewiesen (vgl. amtliche Akten SK 18 451, pag. 133 ff.).