Rechtsanwalt B.________ reichte am 11.9.2018 die Einverständniserklärung vom 7.9.2018 zu den Akten (pag. 1050 f.). Der Beschuldigte reichte bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ein undatiertes Schreiben mit dem Titel «Antrag zur Haftentlassung» ein (pag. 1096), welches an die Kammer weitergeleitet wurde. Mit Verfügung vom 18.10.2018 wurde Rechtsanwalt B.________ aufgefordert mitzuteilen, ob es sich beim undatierten Schreiben um ein Haftentlassungsgesuch handle (pag. 1099 f.). Rechtsanwalt B.________ teilte mit Eingabe vom 19.10.2018 mit, es handle sich nicht um ein Haftentlassungsgesuch (pag. 1103). Am 1.11.2018 reichte Rechtsanwalt B.__