mit Ausnahme der Einstellung gemäss Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs die vollumfängliche Berufung gegen das Urteil vom 22.2.2018. Sie beantragte, der Beschuldigte sei von sämtlichen Vorwürfen freizusprechen, es sei ihm eine Entschädigung für die Verteidigungskosten sowie für seine persönlichen Aufwendungen zuzusprechen und die Verfahrenskosten seien wem rechtens aufzuerlegen. Fürsprecherin L.________ stellte ferner den Antrag, den Beschuldigten oberinstanzlich