2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 22.2.2018 meldete A.________ (nachfolgend der Beschuldigte), damals amtlich verteidigt durch Fürsprecherin L.________, am 8.3.2018 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 868). Mit Berufungserklärung vom 5.6.2018 erklärte Fürsprecherin L.________ mit Ausnahme der Einstellung gemäss Ziff.