1. A.________ wird in Sicherheitshaft belassen. Die Verlängerung der Sicherheitshaft wird für vorerst 3 Monate bewilligt, d.h. bis zum 22.05.2018 (Art. 231 i.V.m. Art. 227 StPO). Begründung: vgl. separates Dokument 2. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).