2. Zur Bezahlung von CHF 15‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 05.02.2017 an die Straf- und Zivilklägerin E.________. Soweit weitergehend wird die Genugtuungsforderung abgewiesen. 3. Soweit die Schadenersatzforderungen betreffend werden die Zivilklagen der Straf- und Zivilklägerinnen C.________ und E.________ auf den Zivilweg verwiesen. 4. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: