A.________ wird in eine Einrichtung für junge Erwachsene gemäss Art. 61 StGB eingewiesen. Der Vollzug der Massnahme geht der Freiheitsstrafe voraus. 2. Es wird eine Landesverweisung von 7 Jahren ausgesprochen. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 13‘900.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 38‘992.15, insgesamt bestimmt auf CHF 52‘892.15 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 39‘492.75). […]